Welche Immobilien sind von der Flutkatastrophe betroffen?

Viele Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen stellen sich derzeit die Frage, welche der von ihnen versicherten oder finanzierten Objekte von der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern betroffen sind. Diese Frage lässt sich heute dank vorliegender Satellitenbilder schnell und relativ genau beantworten.

Von Jochem Kierig

Am Mittwoch, den 14. Juli 2021 und an den Folgetagen ereignete sich in Deutschland ein Starkregenereignis, das die Zerstörung zahlreicher Regionen zur Folge hatte. So ist z.B. im Ahrtal in der Nähe von Bonn die komplette Infrastruktur (Straßen, Brücken, Bahnlinie) zerstört worden. Unzählige Häuser sind entweder zerstört oder so stark beschädigt, dass sie abgerissen werden müssen. Die überfluteten Flächen sind kontaminiert. Es ist naheliegend, dass dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Werte der betroffenen Immobilien hat.

Gemäß Art. 208 (3) CRR müssen Kreditinstitute die Werte der beliehenen Immobilien überwachen. Liegen Hinweise darauf vor, dass eine Immobilie im Verhältnis zu den allgemeinen Marktpreisen erheblich an Wert verloren haben könnte, ist die Bewertung zu überprüfen. Dies ergibt sich auch aus der BelWertV (§ 26), der MaRisk (BTO 1.2.2) und den neuen EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (Absätze 225 und 226).

Es stellt sich die Frage, wie man die Objekte effektiv identifizieren kann, die von der Flutkatastrophe betroffen sind. Dies ist heute auf der Grundlage vorliegender Satellitenbilder und dank leistungsstarker Bilderkennungsalgorithmen relativ einfach, schnell und genau möglich. Es kann so analysiert werden, ob ein bestimmtes Objekt innerhalb des tatsächlich überfluteten Bereichs liegt. Durch einen Vorher-/Nachher-Vergleich ist es auch möglich festzustellen, ob das Objekt beschädigt oder sogar zerstört ist. Zudem sind Informationen über den Zustand der Infrastruktur (Straßen, Brücken und Bahnstrecken) in der Umgebung des Objekts verfügbar.

Beispiel für die Auswertung eines von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiets (schraffiert die überschwemmte Fläche, rot die zerstörten Gebäude und Straßen, orange die beschädigten Gebäude, Straßen, Brücken und Gleisanlagen); © European Union, 1995-2021 (CC BY 4.0)

Auf der Grundlage dieser Informationen kann das Institut schnell und relativ sicher eine Risikoabschätzung durchführen und die Wertüberprüfung durch Sachverständige effektiv planen und umsetzen.

Sprengnetter hat auf der Grundlage dieser einzigartigen Informationen einen Service zur Betroffenheitsanalyse entwickelt. Um diesen Service zu nutzen, erhält das Institut von Sprengnetter eine Liste der betroffenen Postleitzahlgebiete. Das Institut selektiert mit Hilfe dieser Liste die Objekte, die überprüft werden sollen und stellt Sprengnetter die Objektadressen zur Verfügung. Sprengnetter georeferenziert die Adressen und überprüft, ob

  • diese im Schadensgebiet liegen (deutlich kleinteiliger als PLZ-Gebiet),
  • diese in einem als Überschwemmungsgebiet oder Hangrutschzone identifizierten Gebiet liegen,
  • die Gebäude zerstört oder beschädigt sind.

Zudem werden die Entfernungen zu den jeweils nächsten zerstörten oder beschädigten Gebäuden und zur jeweils nächsten zerstörten Infrastruktur (Straße, Brücke, Gleisanlage) angegeben.

Das Ergebnis wird in Listenform dokumentiert und dem Institut bereitgestellt. Die Datenquellen und Analysemethodik werden in einem begleitenden Report ausführlich beschrieben.

Im Anschluss an die Analyse können die Objekte z.B. durch Sprengnetter-Sachverständige besichtigt werden, die die Schäden der besichtigten Objekte mit Fotos dokumentieren und in einem Protokoll detailliert beschreiben.

Derzeit liegen dem Service Satelliteninformationen für folgende Gebiete zugrunde:

  • Mosel
  • Rhein
  • Prüm
  • Bonn
  • Duisburg
  • Erftstadt
  • Euskirchen
  • Wassenberg
  • Leverkusen
  • Hagen
  • Wuppertal
  • Düsseldorf
  • Ahrtal
  • Gerolstein
  • Irrel
  • Schleiden
  • Hambach
  • Garzweiler
  • Berchtesgaden

Kontaktmöglichkeit

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter 02641 / 9310-3333 oder kreditwirtschaft@sprengnetter.de.

Ein Gedanke zu „Welche Immobilien sind von der Flutkatastrophe betroffen?

  • September 20, 2021 um 1:53 pm Uhr
    Permalink

    Ab sofort steht die Betroffenheitsanalyse im Sprengnetter-Marktdatenportal auch zur Überprüfung von Einzelfällen zur Verfügung.

    Antwort

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