Vergleichswertrichtlinie veröffentlicht
Am Freitag, den 11. April 2014 wurde die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Vergleichswertrichtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts nach den §§ 15 und 16 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Vergleichs- bzw. Verkehrswerts von bebauten Grundstücken bzw. des Bodenwerts bebauter und unbebauter Grundstücke nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Die neue Richtlinie ersetzt ab sofort die entsprechenden Hinweise und Anlagen der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006).Bis auf die in der SW-RL bzw. VW-RL geregelten Hinweise zum Sach- bzw. Vergleichswertverfahren und zur Ermittlung des Bodenwerts sind im Übrigen bis zur Veröffentlichung weiterer neuer Richtlinien die Wertermittlungsrichtlinien 2006 noch sinngemäß anwendbar, soweit dies mit der ImmoWertV vereinbar ist.
Nunmehr steht der Weg offen für die nächste Etappe. In Kürze wird das BMVI den Entwurf der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) zur Stellungnahme versenden und hofft auch hier wieder auf zahlreiche Stellungnahmen und Formulierungsvorschläge. Die amtliche Fassungen der VW-RL finden Sie unter dem untenstehenden Link. Darüber hinaus finden Sie untenstehend einen Link zum Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK-OGA), der zum Abschlussbericht „Ermittlung bundesweit anwendbarer Umrechnungskoeffizienten“ führt. Hier finden Sie nähere Erläuterungen zur Ermittlung der in den Anlagen 1 und 2 der VW-RL enthaltenen Umrechnungskoeffizienten.
- Vergleichswertrichtlinie vom 20. März 2014 (pdf, 898 kB)
- Abschlussbericht zur Ableitung von bundesweit anwendbaren Umrechnungskoeffizienten (pdf, 4202 kB)