6. MaRisk-Novelle in Kraft getreten
Am 16. August 2021 hat die BaFin die 6. Novelle ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) veröffentlicht. Darin
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WeiterlesenDer alleinige Einsatz von Markschwankungskonzepten ist zur Überprüfung der Werthaltigkeit von Immobiliensicherheiten nicht geeignet. Ab einer unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze
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