Die neue ImmoWertV tritt am 1. Januar 2022 in Kraft
Das Bundeskabinett hat im Mai 2021 die ImmoWertV-Novelle beschlossen. Der Bundesrat hat dieser im Juni unter Maßgabe geringfügiger klarstellender Änderungen
WeiterlesenAm 1. Juli 2010 ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Kraft getreten. Diese bildet die Grundlage der differenzierten Regelungen der Sachwertrichtlinie.
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WeiterlesenDer Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) zeitnah bis spätestens Ende 2024 zu überarbeiten. von Jochem
WeiterlesenDie zweite Beteiligungsphase zur neuen ImmoWertV 2021 ist mit der Verbändeanhörung am 10.03.2021 formal beendet worden. Die jeweiligen Ergebnisse aus
WeiterlesenIm Vergleich zum Erstentwurf der ImmoWertV-E hat sich der Aufbau in dem überarbeiteten Entwurf nicht verändert. Der insbesondere von den
WeiterlesenAm 1. Februar ist die zweite Beteiligungsphase (Länder- und Verbändebeteiligung) zur Novellierung der ImmoWertV 2021 gestartet. Die überarbeiteten Entwürfe zur
WeiterlesenSprengnetter ist dem Aufruf des für das Wertermittlungsrecht zuständigen Referats im Bundesinnenministerium gefolgt und hat zu den Entwürfen der geplanten
WeiterlesenHeute ist der abgestimmte Entwurf der neuen ImmoWertV zusammen mit dem Entwurf der sog. ImmoWertA veröffentlicht worden. Gleichzeitig beginnt mit
WeiterlesenMit dem Sachwertverfahren nach ImmoWertV wird, ebenso wie mit den sonstigen in der ImmoWertV geregeltenen Vergleichs- und Ertragswertverfahren, eine Schätzung
WeiterlesenDie Vorschriften der WertV88 gelten nicht nur bei Wertermittlungen in Durchführung des BauGBs, sondern enthalten für nahezu alle Bereiche anerkannte
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