Vermietungsabschlag nachvollziehbar ermitteln
Im Rahmen der letzten BelWertV-Novelle hat die BaFin klargestellt, dass bei vermieteten eigennutzungsfähigen Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen grundsätzlich ein
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WeiterlesenErneut warnt die Deutsche Bundesbank vor Überbewertungen der Wohnimmobilien in deutschen Städten von bis zu 40 Prozent. Insbesondere bei Eigentumswohnungen
WeiterlesenAm 8. Oktober 2022 sind die Änderungen der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) in Kraft getreten. Die BaFin wird es jedoch nicht beanstanden,
WeiterlesenAm 8. Oktober 2022 sind die Änderungen der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist ist in der Verordnung nicht
WeiterlesenIm Rahmen der “Ersten pfandbriefrechtlichen Änderungsverordnung” soll auch die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geändert werden. Am 2. Juli 2021 hat die BaFin
WeiterlesenWie die Finanzaufsicht BaFin auf Nachfrage von Handelsblatt Inside Real Estate bestätigt, ist ein Entwurf zur Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
WeiterlesenDer Ansatz von Baunebenkosten ist auf bis zu 20 Prozent des um den Sicherheitsabschlag verminderten Herstellungswerts beschränkt. Aus dieser Formulierung
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