Bundesrat fordert Überarbeitung der NHK 2010
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) zeitnah bis spätestens Ende 2024 zu überarbeiten.
von Jochem Kierig
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) nach Maßgabe einiger kleiner Änderungen zugestimmt (siehe hierzu Blog-Beitrag von Sebastian Drießen) und ferner eine Entschließung zu den NHK 2010 gefasst.
Hierzu stellt der Bundesrat fest, dass die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) an die aktuellen Verhältnisse anzupassen seien. Das betreffe sowohl die Kostenkennwerte als auch die Relationen zu den Standardstufen. Die Beschreibung der Standardstufen soll zudem auf die Erfordernisse einer digitalen Datenerhebung ausgerichtet werden.
Sowohl die Länder als auch die Verbände hatten gefordert, im Zuge des Verordnungsgebungsverfahrens zur ImmoWertV die NHK 2010 zeitnah zu überarbeiten und marktgerecht auszugestalten und einen Automatismus zur regelmäßigen Aktualisierung der Normalherstellungskosten, beispielsweise im fünf oder zehn Jahresrhythmus, in die ImmoWertV zu implementieren. Diesen Forderungen wurde jedoch seitens der Bundesregierung nicht nachgekommen; die Begründung zur ImmoWertV führt dazu lediglich aus, dass „eine Aktualisierung der NHK 2010 […] im Anschluss an das Verordnungsgebungsverfahren geplant“ ist.
Die NHK 2010 beruhen auf Daten, die vor dem Jahr 2005 erhoben wurden. Gerade in den vergangenen 20 Jahren haben sich die Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden, zum Beispiel in energetischer Hinsicht, erheblich verändert. Daher entsprechen die NHK 2010 nicht mehr den Marktverhältnissen und werden von der Fachwelt immer weniger akzeptiert.
Quelle: Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 2021 (BR Drucksache 407/21)