BaFin mahnt zur Vorsicht
Banken, Versicherungsunternehmen und andere Kreditgeber sollen angesichts der aktuellen Entwicklungen am Markt für Wohnimmobilien bei der Neukreditvergabe besonders vorsichtig sein.
Von Jochem Kierig
Die Aufsicht erwartet eine konservative Bewertungs- und Kreditvergabepraxis, die Finanzierungen mit hohem LTV (“loan-to-value”) restriktiv behandelt und eine solide Schuldentragfähigkeit der Kreditnehmer dauerhaft, also auch in Stressphasen, sicherstellt. Kreditnehmer sollten – so die Aufsicht – jederzeit in der Lage sein, die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung aufbringen zu können, auch wenn Zinsen steigen.
Für den Fall, dass sich herausstellt, dass die Kreditvergabestandards übermäßig gelockert werden, weist die BaFin darauf hin, dass die Aufsicht verbindliche Maßnahmen zur Kreditvergabe erlassen kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass die Aufsicht eine Obergrenze für den Fremdkapitalanteil der Wohnimmobilienfinanzierungen vorgibt.
Diese Mahnung erfolgte im Rahmen der Ankündigung der BaFin, dass sie die Festsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers und eines Systemrisikopuffers für den Wohnimmobiliensektor plant.