Anzahl der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg mehr als halbiert
In Baden-Württemberg waren bisher abweichend von den anderen Ländern die Gutachterausschüsse auf Ebene der Gemeinden bzw. gemeindlicher Verwaltungsgemeinschaften eingerichtet. Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 26.09.2017 wurde eine Übertragung der gutachterlichen Aufgaben an eine beliebige Gemeinde im Landkreis ermöglicht.
Zielsetzung ist die Bildung interkommunaler Zusammenschlüsse in Gebieten mit geringem Grundstücksverkehr. Die Ableitung bewertungsrelevanter Daten soll dort – im Sinne sach- und fachgerechter Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse – nachhaltig auf eine quantitativ wie qualitativ tragfähige Auswertungsgrundlage (Kauffälle) gestellt werden.
Seit Ende 2017 hat sich entsprechend eine Neustrukturierung der gutachterlichen Zuständigkeitsbereiche mit Verringerung der Anzahl der Gutachterausschüsse von ca. 900 auf 384 (Meldestand 01.04.2021) ergeben. Bei den neu gebildeten Gutachterausschüssen handelt es sich i. d. R. um Kooperationen im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit bis hin zum Zusammenwirken auf Kreisebene. In den Landkreisen mit abgeschlossener Umstrukturierung schlägt sich dies hinsichtlich der Einwohnerzahl nieder im Wegfall der kritischen Klasse < 20000 (zuvor 90 % Anteil) und 80-prozentiger Dominanz mindestens großmittelstädtischer Größenkategorien ab 50000.
Mit Erstveröffentlichungen ist im Jahresverlauf 2021 zu rechnen, weitere Zusammenschlüsse stehen aus.